Beim Zurren von Anschlagmitteln ist es wichtig, die dafür vorgesehenen 4 Punkte zu verwenden. Es wird auch empfohlen, die Gewichte innerhalb der Grenze der Anzahl der vom Gehäuse bereitgestellten Zusatzmassen zu überlasten.
Bei der Lagerung von Ballastgewichten im Stapelbetrieb sind die zulässigen Belastungen und die Ebenheit des Bodens zu berücksichtigen.
Für eine regelmäßige allgemeine Inspektion (UVV Prüfung) mindestens alle 12 Monate für Laufkrane, Krane, Hebezeuge und Winden und alle 6 Monate für Gabelstapler, Hubbühnen ...